Bei Gesetzlich Versicherten können meine Leistungen über die Gesundheitskarte mit der Krankenkasse abgerechnet werden, sodass i.d.R. keine weiteren Kosten entstehen.
Bei privat Versicherten und Selbstzahlern richte ich mich bei der Abrechnung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in der jeweils aktuell gültigen Fassung.

